Die per 1. Jänner 2016 in Kraft getretene Reform des Strafgesetzbuches und der dadurch aufgeweichte Strafrahmen besonders für „gewerbsmäßigen Drogenhandel“ § 70 StGB ist fast schon eine schriftliche Einladung zu lukrativem, straffreiem Drogendealen, stellt der Leopoldstädter FPÖ-Obmann LAbg. Wolfgang Seidl fest. Während auf der einen Seite steuerpflichtige Arbeitsplätze vernichtet und Klein- bzw. Mittelbetrieben durch die Registrierkassenpflicht das(Über)leben schwer gemacht wird, erfreuen sich Dealer mit schweren Drogen bester Geschäfte und über einen neuen Berufszweig im Drogenbusiness - "der Berufsmäßigen Begehung“ – so der neue Ausdruck.
Da speziell bei ausländischen Staatsbürgern oft die Gewerbsmäßigkeit als Grund für U-Haft herangezogen wurde und die Gefängnisse aus allen Nähten platzten, setzt man nicht etwa wirkungsvollen Hebeln zur Bekämpfung des Drogenhandels ein, man weicht ganz im Gegenteil bestehende Gesetze dahingehend auf, dass die Exekutive nun seit 1. Jänner eine wiederkehrende Tatbegehung und die Überschreitung von 400 Euro monatlichem "Umsatz“ nachweisen muss!
Wie soll das funktionieren, fragt sich der völlig fassungslose FPÖ-Bezirksrat Martin Zugriegl und bemerkt ironisch, ob etwa über eine Registrierkassen- und Rechnungspflicht für Drogendealer nachgedacht wird. Die Polizisten am Praterstern haben es schon schwer genug, jetzt werden ihnen weitere Steine in den Weg gelegt.
Die graue Theorie, niedergeschrieben in einer Gesetzesänderung, können die Bürger und Exekutivbeamten nun jeden Tag in Farbe und 3D live am Praterstern beobachten. Aus Richtung der sonst so gesprächigen Stadträtin und Bezirksobfrau der SPÖ-Leopoldstadt Wehsely und SPÖ-Bezirksvorsteher Hora "hören" wir nur stille Zustimmung. Die bereits katastrophalen Zustände rund um den Praterstern werden durch diese völlig unsinnige Gesetzesänderung nun noch weiter verschärft, befürchten Seidl und Zugriegl abschließend.