„Nach Teichtmeister erschüttert der nächste schwere linke Pädophilenstaatskünstlerskandal den österreichischen Kulturbetrieb. Wieder steht ein prominenter Künstler im Zentrum, wieder geht es um Kindesmissbrauchsmaterial und diesmal zusätzlich um den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines kleinen Kindes. Jetzt darf es weder einen Prominentenbonus noch irgendeinen Staatskünstler-Rabatt geben“, erklärt der Wiener FPÖ-Klubobmann Maximilian Krauss zur Anklage gegen Günther Paal alias Gunkl.
Für Krauss zeigt der Fall auch das völlige Versagen der bisherigen Kinderschutzpolitik. Die Wiener FPÖ hat wiederholt konkrete Verschärfungen und Kinderschutzmaßnahmen beantragt, sei damit jedoch von der rot-dominierten Stadtregierung und ihren Verbündeten abgeschmettert worden. „Diese Anträge werden wir erneut einbringen. Dann können SPÖ und NEOS den Wienern erklären, warum sie beim Schutz unserer Kinder weiterhin wegschauen.“
Völlig unverständlich sei zudem der gesetzliche Strafrahmen. Für die Gunkl vorgeworfenen Delikte drohen laut Staatsanwaltschaft lediglich sechs Monate bis fünf Jahre Haft. „Wer sich an Kindern vergeht oder Kindesmissbrauchsmaterial besitzt, muss mit der vollen Härte des Rechtsstaates rechnen. Ein Strafrahmen, der bei sechs Monaten beginnt, steht für uns in keinem Verhältnis zur Schwere solcher Taten“, so Krauss.
Besonders nach der Causa Teichtmeister müsse die Justiz jeden Anschein einer Sonderbehandlung prominenter Vertreter des Kulturbetriebs vermeiden. „Selbstanzeige und die aus Selbstschutz vorgespielte Reue dürfen am Ende nicht einfach zum goldenen Fallschirm werden. Gunkl ist kein Kronzeuge, der sich durch Kooperation aus der Affäre ziehen darf. Vor dem Gesetz darf es keinen Unterschied machen, ob jemand Staatskünstler ist, auf Wiener Bühnen hofiert wird oder völlig unbekannt ist.“
Krauss abschließend: „Die Opfer müssen endlich wichtiger sein, als die Befindlichkeiten des Kulturbetriebs. Wir werden unsere Kinderschutzanträge erneut auf den Tisch legen und gleichzeitig auf Bundesebene für eine massive Verschärfung der Strafen eintreten. Österreich braucht beim Kindesmissbrauch null Toleranz und Wien keinen zweiten Fall, der zum Justizschandmal wird.“